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Soja – so nicht

Die Verbraucherverwirrung

(nj/be) In den letzten Wochen konnten die Verbraucher den Streit um die aus den USA importierten Gen-Sojabohnen verfolgen. Dabei ging es weniger um moralische Bedenken bei der Genmanipulation an sich, sondern darum, ob genetisch veränderte Lebensmittel kennzeichnungspflichtig sein sollen.

Die Sojabohne ist eine der wichtigsten Nutzpflanzen der Welt, ein schier unverzichtbarer Öl- und Eiweißlieferant. Ungefähr 20.000 Lebensmittel enthalten Produkte aus der Bohne des Schmetterlingsblütlers, so auch Kekse, Nutella und Margarine.

Das Soja, um das es jetzt geht, ist gentechnisch resistent gegen das Pflanzenschutzmittel (Herbizid) „Roundup“ der Firma Monsanto, das in den USA in großen Mengen verspritzt wird. Das Gift wird gegen „Unkräuter“ aller Art eingesetzt und wirkt auch gegen die unmanipulierten Sojapflanzen. Mit dem Herbizid ist es für die Bauern einfacher, gegen Unkräuter vorzugehen. Weniger Herbizid würde durch Roundup nicht eingesetzt werden, zumal es zu höheren und damit für Boden und Wasser noch gefährlichere Konzentrationen kommt.

Bei dem Streit um die Genbohne stießen vor allem Umwelt- und Verbraucherschutzgruppen, allen voran Greenpeace, mit der Lebensmittelindustrie und den Händlern zusammen. Die Grünen forderten eine Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel, die in ihrem Erbgut verändert worden sind oder gentechnisch veränderte Zutaten oder Hilfsstoffe enthalten. Dazu wurden die Medien mobilisiert und spektakuläre Boykottaktionen organisiert, die sich vor allem gegen die Lebensmittelmultis Unilever und Nestlé wandten, die etwa 60 Prozent der hier verkauften Lebensmittel mit Soja und Sojaprodukten produzieren. Beide Unternehmen erklärten daraufhin, daß sie – zumindest für den deutschen Markt – keine Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Sojarohstoffen produzieren werden. Auch einzelne Politiker, wie zum Beispiel der Forschungsminister Rüttgers forderten eine Kennzeichnungspflicht.

Die Hersteller und das EU-Parlament wollten kein Hervorheben der manipulierten Lebensmittel mit der Begründung, die Verbraucher nicht verwirren zu wollen. Das europäische Parlament beschloß nun, ab April eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel einzuführen, deren genetische Veränderung im Labor wissenschaftlich nachzuweisen ist. Eine Kennzeichnung der Lebensmittel, die lediglich mit gentechnisch veränderten Enzymen hergestellt wurden, ist somit hinfällig, da diese im Labor meist nicht nachweisbar sind und somit jede Kontrollmöglichkeit entfällt.

Offen bleibt jedoch immer noch die Frage, ob der Mensch das Recht hat, in den Kreislauf der Natur einzugreifen, um seinen Profit zu erhöhen. Soja könnte unbesorgt ökologisch angebaut werden und würde vollkommen ausreichen, wenn nicht 80 Prozent der Sojaproduktion als Tierfutter in der Massentierhaltung eingesetzt würde.


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