Juckreiz-Logo Juckreiz – Die Jugendumweltzeitung aus Berlin

Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes

Das Ende der Wende zum Solarzeitalter?

(sp) Die Änderung des „Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“ (Stromeinspeisungsgesetz) wird derzeit im Bundestag beraten. In seiner bisherigen Fassung sieht es vor, daß Stromunternehmen den in ihrem Einzugsbereich – in Deutschland gelten noch die Strommonopole aus dem Jahre 1937 – aus regenerativen Energien (Wind, Wasser, Sonne, Biogas u.a.) erzeugten Strom zu bestimmten Preisen abnehmen müssen. Doch die Stromkonzerne laufen Sturm gegen diese Förderung der zukunftsfähigen Energieträger.

Zum Schutz des Weltklimas hat Deutschland sich verpflichtet, bis zum Jahr 2005 seinen CO2-Ausstoß – bezogen auf das Jahr 1990 – um mindestens 25% zu senken. Ein Mittel, dieses Ziel zu erreichen, könnte das Stromeinspeisungsgesetz sein. Es schreibt einerseits vor, daß die Stromversorger, die in Deutschland praktisch noch ihr im Jahre 1935 zur Vorbereitung des Zweiten Weltkrieges eingeführtes Monopol haben, Strom aus regenerativen Energiequellen in ihr Netz aufnehmen müssen, und andererseits, welche Preise dafür zu zahlen sind. Es gilt nur für kleinere Anlagen bis 5 Megawatt Leistung (entspricht dem Stromverbrauch von 50.000 100 Watt-Glühlampen).

Die Stromversorger müssen für Strom aus Sonnenenergie und Windkraft mindestens 90% des Strom-Durchschnittspreises zahlen, für Strom aus den anderen regenerativen Energiequellen 65 oder 80%. Das ergibt einen Preis von ca. 17 Pfennigen pro Kilowattstunde Sonnenstrom – weit mehr, als die Stromkonzerne freiwillig zahlen würden, denn schließlich haben die kleinen Stromerzeuger ja keine andere Chance, als an die großen Monopolisten zu verkaufen.

Das Stromeinspeisungsgesetz führte vor allem zu einem Boom bei Windkraftanlagen, da es einen wirtschaftlichen Betrieb zumindest in Küstennähe möglich macht. Ende 1996 gab es bereits 4500 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1600 Megawatt.

Der gesetzlich vorgeschriebene erhöhte Preis verursacht Mehrkosten von etwa 0,001 Pf. pro Kilowattstunde Strom, insgesamt bundesweit etwa 20 Millionen. Ein lächerlicher Betrag angesichts der Reingewinne der Stromversorger von sage und schreibe 6 Milliarden DM pro Jahr.

Doch selbst dies ist den Monopolisten zuviel: Sie weigerten sich, die vorgeschriebenen Preise zu bezahlen und klagten bis zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht. Ein Verfahren ist noch nicht entschieden, hat aber geringe Erfolgsaussichten, da die beiden bisherigen das Stromeinspeisungsgesetz bestätigt haben.

Aber die mächtigen Wirtschaftskonzerne haben ja auch andere Mittel: Der Bundestag berät zur Zeit zwei Änderungsanträge zum Stromeinspeisungsgesetz. Der eine, von den Grünen, sieht vor, den Vergütungssatz auf 95 bzw. 80% zu erhöhen, die energiesparende Kraft-Wärme-Kopplung aufzunehmen, bei der neben Strom auch z.B. Heizwärme erzeugt wird und die deshalb sehr effizient arbeiten (Vergütung 60 bzw. 70%), sowie für Solarstrom und Windkraft in küstenfernen Gebieten eine kostendeckende Vergütung einzuführen. Denn bisher rentieren sich Solarstrom und Windkraft im Binnenland nur, wenn der Anlagenbau gefördert wird. Dadurch sollen die von der Internationalen Klimakommission der Vereinten Nationen vorgegebene Kohlendioxid-(CO2-)Verminderung von 50% weltweit und 80% in den energieverschwendenden Industriestaaten erreicht und Arbeitsplätze in einem der wichtigsten Wirtschaftszweige der Zukunft gesichert werden. Denn ob der schlechten Chancen für die Solarenergie in Deutschland hat Ende 1995 der letzte Solarzellenhersteller seine Produktion in die USA verlegt... Mit der Aufnahme der Kraft-Wärme-Kopplung in das Stromeinspeisungsgesetz war übrigens bereits eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg gescheitert.

Größer stehen die Erfolgschancen denn auch für einen Antrag des Bundesrats auf Initiative von Schleswig-Holstein. Dieser sieht vor, die Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus regenerativen Energiequellen auf 5% zu beschränken. Da diese Vorschrift auch für die großen Verbundunternehmen gilt, schreibt sie faktisch einen Kohle- und Atomstromanteil von 95% fest – ob das der richtige Weg ins nächste Jahrtausend ist, darf bezweifelt werden. Und noch schlimmer dürfte es kommen, sollten die Gedankenspiele einiger Teile des Koalition wahr werden und die Einspeisevergütung für Windstrom für neue Anlagen gesenkt und für bestehende Anlagen zeitlich stark begrenzt werden. Denn dann hätte die Windenergie im Binnenland keine Chance mehr.

Daß es auch anders geht, zeigen Beispiele wie Dänemark und Österreich: Unser nördlicher Nachbar steigerte innerhalb von 20 Jahren den Anteil regenerativer Energien am Primärenergieverbrauch von 1,8% auf 7,1% im Jahr 1992. Die 10%-Schwelle wird voraussichtlich im Jahr 2000 erreicht. Österreich erhöhte den Anteil von 3,5% auf 12,5% im Jahr 1989, nicht eingerechnet die Wasserkraft, die etwa zwei Drittel des Stroms erzeugt.

Interessant ist bei dem Thema, wie wichtig es plötzlich ist, daß eine Energieerzeugungsart wirtschaftlich sein muß: Atom- und Kohlestrom wurden in den letzten Jahrzehnten mit weit über 150 Milliarden DM direkt gefördert. Wind- und Solarstrom aber sind solche Subventionen offensichtlich nicht wert.

Ob das daran liegt, daß regenerative Energien in der Regel im kleinen Maßstab erzeugt werden und nicht von Großkonzernen?


Juckreiz Zurück zum Inhalt von Juckreiz 17


Juckreiz Inhalte Juckreiz Service Juckreiz Wir Juckreiz Abo

Impressum