Juckreiz Die Jugendumweltzeitung aus Berlin
(sp) Die Herausgabe von Schülerzeitschriften unterliegt keiner Genehmigung oder Zensur durch Schulleiter oder Schulaufsichtsbehörde, heißt es in den Ausführungsvorschriften (AV) über Schülerzeitschriften des Landes Berlin. Trotzdem werden immer wieder Fälle bekannt, in denen ein kleiner Direktor großer Diktator spielt, Vertriebsverbote verhängt, Änderungen oder Streichungen von Artikeln verlangt oder das Beilegen eines Kondoms verbietet.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Für SchülerInnenzeitungen gelten die allgemeinen Gesetze, und wenn ein Vertrieb auf dem Schulgelände vorgesehen ist, kommen noch die AV Schülerzeitschriften dazu. Diese sehen vor, daß ein Exemplar der Zeitung drei Tage vor dem Erscheinen der Schulleitung vorgelegt werden muß. Gibt es innerhalb dieser Zeit keinen Einspruch, kann die Verteilung losgehen.
Sieht der Direktor (oder die in seltenen Fällen auch vorhandene Direktorin) in der Zeitung eine schwerwiegende Gefährdung des Erziehungsauftrags der Schule, zum Beispiel, weil sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet oder gegen geltendes Recht verstößt oder dazu aufruft, muß er/sie prüfen, ob pädagogische Maßnahmen wie ein Gespräch, Diskussionen in der Klasse oder eine Rüge mit dem Hinweis auf ein mögliches Vertriebsverbot im Wiederholungsfall ausreichen. Wenn diese Maßnahmen wegen der Schwere oder der Wiederholung der Verstöße nicht mehr geeignet sind, weil die Schule ihren Unterrichts- und Erziehungsauftrag nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen kann eine hohe Hürde , wird ein vorläufiges Vertriebsverbot verhängt.
Die Schulkonferenz, bestehend aus je vier SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen sowie bei dieser Sitzung als Gästen den RedakteurInnen und dem Schulaufsichtsbeamten, ist die nächste Instanz, die über ein Vertriebsverbot berät, über das die Schulaufsicht unter Berücksichtigung dieser Empfehlung entscheidet. Diese Entscheidung ist umgehend zu treffen, darf also nicht ewig verzögert werden, um das Problem auf anderem Wege der Veraltung zu lösen.
Aber auch, wenn die Schulaufsicht ein Vertriebsverbot verhängt hat, ist noch nicht Ende der Fahnenstange: Eine Beschwerde beim Schulsenat ist möglich, der entweder das Verbot sofort aufheben kann oder eine Kommission aus je einem/r VertreterIn von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen sowie einem/r hauptberuflichen JournalistIn einberuft.
Theoretisch ist ein Vertriebsverbot in Berlin nur sehr schwer möglich. Warum kommt es trotzdem häufig zu Zensurfällen? Das größte Problem dürfte wohl die Unwissenheit sein, und zwar die Unwissenheit auf allen Seiten. Viele DirektorInnen stellen sich hin und sagen Das kann ich aber nicht erlauben, daß ihr diese Zeitung so auf dem Schulgelände verteilt, dabei haben sie noch nicht einmal die entsprechende Ausführungsvorschrift gelesen. Wie das übrigens bei vielen Dingen ist, da gibts dann plötzlich die erstaunlichsten Bestimmungen... Und wenn dann auch die RedakteurInnen keine Ahnung haben wirkt der Hinweis, daß entweder die RedakteurInnen selber oder deren Geschwister doch eigentlich noch einige Zeit an der Schule bleiben wollten, meist Wunder.
Aber gegen Zensur ist ein Kraut gewachsen, und das beste ist Öffentlichkeit. Wenn sich plötzlich ein Jugendpresseverband, die Lokal- oder gar eine Tageszeitung dafür interessieren, was denn nun bei einer harmlosen Satire allerdings gegen die Kirche gerichtet den Bildungsauftrag der Schule so massiv gefährdet, lesen viele Direxe doch mal nach und geben die Zeitung schnell wieder frei. Denn schließlich wirft ein Zensurvorwurf ein schlechtes Licht auf das eigene Bild.
Alternativ bleibt im größten Notfall auch noch die Verteilung der Zeitung vor der Schule da ist öffentliches Straßenland, auf dem keine AV Schülerzeitschriften gilt. Aber das ist ein Rückzug, der aus generalpräventiven Erwägungen nur stattfinden sollte, wenn es wirklich nicht anders geht, weil etwa die Ferien vor der Tür stehen.
Hilfe bei Zensurfällen oder anderen Problemen gibt es bei der Jungen Presse Berlin, Perleberger Str. 31, 10559 Berlin, Telefon 030/396 21 08, e-Mail jpb@jpberlin.berlinet.de
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