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Zensur im Internet

Bücherverbrennungen virtuell

(sp) „Eine Zensur findet nicht statt“, heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Doch wie sieht die Realität in Deutschland aus? SchülerInnenzeitungen werden von DirektorInnen zensiert (dazu rechts unten), bei vielen JournalistInnen sitzt die Schere entweder im eigenen Kopf oder in der Redaktionsleitung, weil mensch Angst hat, AnzeigenkundInnen könnten abspringen (rechts oben), und ohne eine richterliche Überprüfung verlangt die Bundesanwaltschaft die Sperrung bestimmter Internetangebote, sperren Internetdienstleister die Seiten ihrer KundInnen.

Die Zeitschrift „Radikal“ zum Beispiel gilt in Deutschland als verboten, weil sich darin neben Diskussionsbeiträgen auch Texte wie die „Kleine Anleitung zur Behinderung von Bahntransporten aller Art“ befinden, verbunden mit Bildern, wie Bahnanlagen zu beschädigen sind. In den Niederlanden dagegen ist die „Radikal“ legal im Buchladen erhältlich. Außerdem befinden sich die Texte auf WWW-Seiten beim niederländischen Provider Xs4all (Access for all).

Irgend etwas auf diesen Seiten muß die Bundesanwaltschaft gestört haben, denn sie forderte Ende August 1996 etliche Internetprovider auf, den Zugang zu Xs4all zu sperren. (Nicht näher definierte) Teile der beanstandeten Internetadresse seien strafrechtlich relevant im Sinne der §§129a Absatz 3 (Unterstützung terroristischer Vereinigungen) und 130a Absatz 1 (Anleitung zu Straftaten), und Internetanbieter, die den Zugriff auf diese Seiten ermöglichten, könnten sich der Beihilfe dazu strafbar machen.

Diese Aufforderung wurde auch von der „Internet Content Task Force“ (ICTF), einer von verschiedenen Internetprovidern gegründeten privaten Organisation, unterstützt und von deren Mitgliedern in die Tat umgesetzt. 6000 Homepages auf dem Xs4all-Server waren somit unzugänglich, darunter die des Belgrader Oppositionssenders Radio B92 und Informationsseiten über die Aktivitäten der Scientology-Sekte, aber auch ganz „harmlose“ wie Computerspielhitlisten und Chipkataloge.

Das Internet war aber schon immer anders als die „normale“ Welt. Wer gegen die Regeln verstößt, wird dafür „bestraft“, ohne daß es einer staatlichen Kontrollinstanz bedurft hätte. Auch gilt im Internet das übliche Schwarz-Weiß-Muster nicht: So enthält die WWW-Seite des Neonazis Ernst Zündel einen Link (Verweis) auf die Seiten des Simon-Wiesenthal-Zentrums...

Den Eingriff der Staatsanwaltschaft und der selbsternannten Sittenwächter der ICTF nahm denn auch die Netzgemeinde nicht hin: Binnen weniger Stunden waren die „Radikal“-Seiten auf Dutzenden anderen Servern in der ganzen Welt gespiegelt – über Suchmaschinen einfach zu finden –, und außerdem wurde die Internetadresse des Xs4all-Servers regelmäßig geändert, so daß die Techniker mit der Sperrung nicht mehr hinterherkamen. Mitte April diesen Jahres traf es dann das Deutsche Forschungsnetz DFN, das die Universitäten versorgt. Eine Woche wurde die Sperrung hier aufrechterhalten, bis die Proteste – z.B. auch von WissenschaftlerInnen, die an Forschungsdaten nicht mehr herankamen – und die späte Einsicht, daß damit im Gegensatz zur Dutzendmal gespiegelten „Radikal“ nur die 6000 anderen Homepages nicht erreichbar sind, auch diese Zensurmaßnahme hinwegfegten.

Diese Vorgänge zeigen, daß es keinen Sinn hat, in einem weltumspannenden Netz die nur lokal gültigen Vorstellungen von Recht und Unrecht international anwenden zu wollen. Die Bundesrepublik zensiert die „Radikal“-Seiten – und China das Angebot der Vereinten Nationen, weil dort die Deklaration der Menschenrechte liegt?

International vorgegangen werden kann nur gegen Taten, die auch international geächtet sind, wie z.B. Kinderpornographie. Wer dagegen wie Frau Nolte versucht, rechte Hetzpropaganda des Herrn Zündel dadurch zu verhindern, daß dessen WWW-Adresse auf den Index für jugendgefährdende Schriften gesetzt wird, wird damit scheitern.

Mehr Infos:
Internet Content Task Force


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