Juckreiz Die Jugendumweltzeitung aus Berlin
(es) Seit seiner Inbetriebnahme 1991 ist der Versuchsreaktor des Hahn-Meitner-Instituts (HMI) in Berlin-Wannsee ein umstrittenes Objekt. Dietrich Antelmann, ein Anwohner in direkter Nähe des Instituts, hatte schon damals gegen die Inbetriebnahme geklagt. Seiner Meinung nach war die Betriebsgenehmigung nicht einwandfrei gewesen. Am Mittwoch, den 28. Mai entschied nun die zweite Kammer des Oberverwaltungsgerichtes Berlin in letzter Instanz gegen die Klage des Anwohners.
Der Kläger hatte neben dem Fehlen eines sonst üblichen Berstschutzes und einer nicht geklärten Entsorgungsfrage besonders die Belastung für die Bevölkerung bemängelt. Dieser Sachverhalt wurde durch die Strahlenmeßstelle des Berliner Senats untermauert. Sie hatte in Weintrauben eines anliegenden Gartens bei einer Routineuntersuchung Neptunium 239 und Xer 141 gefunden. Da diese Stoffe zum Teil nur Halbwertszeiten von 14 Tagen haben, können sie eigentlich nur aus direkter Umgebung, das heißt aus dem Reaktor kommen.
Laut HMI kann das aber überhaupt nicht passiert sein. Der wissenschaftliche Beistand des Instituts sagte vor Gericht, daß hier Meßfehler der Strahlenmeßstelle vorliegen müßten. Eine freiwerdende Strahlung gehe auch in der natürlichen unter und bei der Überwachung der Anlage sei eine vielfache Unterschreitung der genehmigten Werte herausgekommen.
Gerade um diese Grenzwerte streiten sich aber die Wissenschaftler. So ist in der Umgebung vom Atomkraftwerk Krümmel in der Nähe von Hamburg eine übermäßige Häufung von Kinderleukämie festgestellt worden. Ob dies auf die Nähe des Reaktors zurückzuführen ist, ist bisher noch nicht bewiesen worden. Wie das in der Umgebung des HMI aussieht, kann leider nicht gesagt werden, da solche Untersuchungen hier noch nicht gemacht wurden.
Allerdings ist die zur Zeit geltende zumutbare Niedrigstrahlung von 30 Millirem für die normale Bevölkerung ebenfalls nicht mehr unumstritten. Wissenschaftliche Untersuchungen in Tschernobyl und Hiroschima haben nämlich ergeben, daß der früher gültige Grenzwert von 5 rem für Kraftwerksmitarbeiter viel zu hoch angesetzt ist. Dieser wurde nun auch verändert die danach berechneten 30 Millirem hingegen beibehalten.
Hinzu kommt, daß nach dem gerade veröffentlichten Bericht Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung 1994 des Bundesumweltministeriums der Forschungsreaktor des HMI teilweise mehr Strahlung an die Umwelt entläßt, als das oben schon erwähnte Kraftwerk Krümmel. So steht dort, daß in Wannsee 52 Milliarden Becquerel Tritium im Gegensatz zu 13 Milliarden Becquerel in Krümmel herauskommen. Ein leicht erklärbares Phänomen laut Thomas Robertson, Sprecher des HMI, der zwar zugibt, daß der Reaktor seines Instituts ein Zwerg unter den anderen sei, ihm aber der Druckbehälter von Leistungsreaktoren fehle.
Der Bericht lag aber erst nach Urteilsverkündung vor, konnte also nicht in die Argumentation der Richter mit eingeschlossen werden. Diese vertraten aber in bezug auf die Diskussion um die Grenzwerte die Meinung, daß nach dem Wissensstand von 1991 die genehmigungserteilende Umweltverwaltung richtig gehandelt hätte. Sie habe keine neuen Erkenntnisse mißachtet oder unerlaubter Weise fehlgewichtet.
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