Juckreiz Die Jugendumweltzeitung aus Berlin
(sp) Die Tageszeitungen haben es geschrieben: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde geändert, jedem harmlosen Autofahrer können plötzlich in der Einbahnstraße radelnde Chaoten entgegenkommen, der ADAC schimpft. War es das wirklich? Nein, denn das ist etwa die einzige Sache, die auch in der neuen StVO nicht steht. Richtig ist aber, daß die neuen Regelungen erhebliche Fortschritte für den Fahrradverkehr mit sich bringen.
Der Radfahrer, der die Einbahnstraße in verkehrter Richtung durchrast und dabei AutofahrerInnen und FußgängerInnen gefährdet, ist natürlich das Haßobjekt der Autolobby. Kein Wunder also, daß diese es mit der Wahrheit nicht so genau genommen hat und eine Schimpfkanonade über die neue StVO losließ, die angeblich solchem Verhalten Tür und Tor öffne. Große Teile der Presse vernahmen das Gemecker erfreut und fielen in den Chor mit ein.
Ergebnis war eine verfälschte Darstellung: Wer Zeitung liest, meint jetzt, ohne weiteres mit dem Fahrrad Einbahnstraßen auch in verkehrter Richtung entlangradeln zu dürfen. Das gilt aber nur, wenn Zusatzschilder die Straße ausdrücklich für Fahrräder freigeben. Die neue StVO legt dafür bestimmte Mindeststandards fest (ausreichende Straßenbreite, Tempo 30 etc.) und erkennt die generelle Möglichkeit an. Bis allerdings AutofahrerInnen in Einbahnstraßen mit Gegenverkehr rechnen müssen, wird noch etliche Zeit vergehen, denn vorher müssen die Kommunen für eine entsprechende Beschilderung sorgen. Und bevor Berlin diese Möglichkeit nutzt, wird es wohl erst noch zu einem Regierungswechsel kommen müssen.
Bessere Chancen haben die jetzt ebenfalls neu eingeführten Fahrradstraßen: Dabei werden einfach ganze Straßen zu Radwegen erklärt. Autos dürfen diese Straßen nur benutzen, wenn Zusatzschilder dies erlauben, und dann auch nur mit mäßiger Geschwindigkeit. Fahrradstraßen sind somit die ideale Möglichkeit, eine Verkehrsberuhigung in Wohngebieten durchzusetzen, indem z.B. nur Anliegerverkehr zugelassen wird. Fahrradstraßen lassen sich auch gut in das Veloroutenkonzept des Senats einbetten: Einige wichtige Radverbindungen der Stadt werden mit Schildern bestückt, damit auch diejenigen diese Strecken nutzen können, die sie noch nicht kennen und sich ansonsten an Hauptstraßen entlanghangeln würden.
Wichtig sind auch die neuen Vorschriften über die Beschaffenheit von Radwegen. Bisher wurden auch unbefestigte Trampelpfade von 30 Zentimetern nutzbarer Breite als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen, die von den RadlerInnen benutzt werden mußten. Damit ist es in Zukunft vorbei: Zwar müssen gemeinsame Fuß- und Radwege auch in Zukunft von RadfahrerInnen benutzt werden; sie müssen dafür aber innerorts mindestens 2,5 Meter breit sein, außerorts 2 Meter. Ferner müssen sie in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand gebaut und unterhalten werden Schluß also mit Schlaglochpisten. Gleiches gilt für beschilderte Radwege, die mindestens 1,5 Meter breit sein müssen. Ein weiterer Fortschritt betrifft die Sicherheit im Kreuzungsbereich: Radwege müssen so geführt werden, daß AutofahrerInnen die RadfahrerInnen auch sehen können. Denn die meist hinter einer Reihe parkender Autos versteckten Radwege waren an Kreuzungen regelmäßige Unfallschwerpunkte.
Innerhalb eines Jahres müssen alle Radverkehrsanlagen von den Verwaltungen überprüft werden, ob sie diesen neuen Vorschriften entsprechen. Ab 1.10.1998 gilt dann eine weitere Neuerung, von Verkehrs- und Umweltverbänden lange gefordert: Nicht beschilderte Radwege müssen nicht mehr benutzt werden.
Es bleibt also der Politik auf die Füße zu treten, daß Berlin zur Fahrradstadt wird. Die neue StVO gibt einige Möglichkeiten an die Hand, den Fahrradverkehrsanteil von 6% auf z.B. in Holland übliche 30 bis 40% zu heben.
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