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Duales System und seine Folgen

Mehrwegquoten und Einwegförderungssysteme

(nj/ak/be:sp) Der Abbau der Sammeliglus für Papier, Glas u.a. im Straßenbild hat begonnen, die dem Dualen System Deutschland (DSD) auferlegten Quoten für Sammel- und Verwertungsleistung sind im vergangenen Jahr gesenkt worden. Auf falsche Angaben der eingesammelten Müllmenge folgten keinerlei Sanktionen seitens der Senatsverwaltung für Umweltschutz. Die BerlinerInnen zahlen immer noch. Um der Müll-Lawine Herr zu werden, fordern Umweltverbände eine Steuer auf Einwegverpackungen.

Grundlage des DSD ist die Verpackungsverordnung, die 1991 als Ergänzung zum Abfallgesetz verabschiedet wurde. Hersteller und Vertreiber werden zur Rücknahme der Verpackung und zur Einführung eines Pfandes verpflichtet. Diese Verordnung sollte eigentlich zu einem Rückgang der Wegwerfverpackungen führen und wurde deshalb von Umweltverbänden grundsätzlich begrüßt.

Doch § 6 Absatz 3 öffnete eine Hintertür für Handel und Industrie: das Duale System Deutschland (DSD). Eine Ausnahme von Rücknahmepflicht und Zwangspfand (Freistellung) ist demnach möglich, wenn ein flächendeckendes privates Recyclingsystem besteht, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt, z.B. bestimmte Prozentsätze der Verpackungen einsammelt, aussortiert und verwertet. Das DSD war geboren.

Grüne Punkte

Eines der vom DSD beauftragten Recyclingunternehmen ist DASS (Die Andere Systementsorgungs-Gesellschaft mbH) in Berlin. Geworben wird hier mit dem Spruch: „Ob Joghurtbecher, Getränkekarton, Cornflakes-Schachtel, Limo-Dose oder Marmeladenglas – alles ist nach Gebrauch verwertbar.“ Vermeidung scheint hier ein Fremdwort zu sein.

Der Grüne Punkt versucht uns glauben zu machen, alle Verpackungen könnten einem Recycling zugeführt werden und seien „gleich gut“. In Wahrheit ist ein Recycling nur bei Glas und Papier möglich. Bei allen anderen Stoffen handelt es sich um sogenanntes Downcycling, d.h. am Ende kommt nur ein Produkt heraus, das nicht mit dem Original mithalten kann – etwa die berühmten Parkbänke aus Recyclingplastik. Kunststoffverpackungen lassen sich, wenn überhaupt, nur kostenaufwendig recyceln.

Der Grüne Punkt ist kein Umweltzeichen, denn er sagt nichts über die Umwelteigenschaften einer Verpackung aus. Er befindet sich z.B. auf energieaufwendig hergestellten Einweg-Getränkedosen, während umweltfreundliche Mehrwegflaschen aus Glas keinen Grünen Punkt haben.

Quoten

Die Verpackungsverordnung schreibt eine Mehrwegquote von insgesamt 72% bei Getränkeverpackungen vor. Diese wurde letztes Jahr unterschritten, und sie wird es wohl dieses Jahr wieder.Damit entfällt der Grund für die Freistellung von der Rücknahmeverpflichtung – der Handel müßte also die leeren Getränkedosen und -tüten wieder zurücknehmen.

Umweltminister Trittin muß sich darauf einstellen, demnächst ein Zwangspfand einzuführen – oder das Abfallrecht zu ändern. Denn auch die Lage im Abfallbereich hat sich geändert: Das bei der Einführung der Verpackungsverordnung von den Umweltverbänden begrüßte – und vor einigen Jahren auch noch vehement geforderte – Zwangspfand könnte sich heute negativ auswirken: Die großen Müll-Discounter wie Aldi und Co. hätten schnell Rücknahmeautomaten aufgestellt, die auch für Mehrweg-Pfandflaschen in den letzten Monaten immer mehr zu finden sind. Geschäfte, die bisher relativ umweltfreundlich arbeiten und Mehrweg anbieten, müßten ein zusätzliches Rücknahmesystem für Einweg aufbauen und beide parallel betreiben. Bei der heutigen Konkurrenz- und Gewinnsituation im Lebensmittelhandel könnte das dazu führen, daß Mehrwegverpackungen verdrängt werden.

Mehrweg oder Recycling

Der Grüne Trittin könnte so ungewollt dem Mehrwegsystem einen schweren Stoß versetzen. Davon ist er nicht begeistert, die Umweltverbände nicht, und die Wirtschaft wegen der Kosten auch nicht. Daher gibt es zwei Vorschläge in der Diskussion: Der BUND etwa fordert eine Steuer auf Einwegverpackungen, z.B. 40 Pfennige für jede Getränkedose. Damit würde dann das Produkt direkt teurer und Mehrweg im Verhältnis billiger, während ein Zwangspfand nur die Rückgabe ermöglicht – das macht die Dose aber nicht umweltfreundlicher. Bei 40 Pfennig Dosensteuer würden nach einer Studie des ifo-Institutes 78% weniger Dosen gekauft – eine erhebliche Entlastung der Umwelt.

Ein Graus ist diese Vorstellung für die Verpackungsindustrie. Deshalb gibt es noch einen anderen Vorschlag: Wenn die Mehrwegquote ersatzlos gestrichen werde, würde die Industrie garantieren, daß 90% der Verpackungen entweder Mehrweg seien oder recycelt würden. Der ökologische Wahnsinn dieser Idee wird bereits an dem Punkt deutlich, daß die Verpackungsverordnung auch eine „thermische Verwertung“ – sprich: Verbrennung – zuläßt. Davon, daß Recycling nur im Fall der Schlauchbeutel für Milch mit Mehrweg ökologisch vergleichbar ist, mal ganz zu schweigen.

Kosten und Leistung

Fraglich ist aber auch, was von diesem Verwertungsversprechen zu halten ist, wenn mensch mal mit offenen Augen durch die Straßen geht: Die Sammelcontainer insbesondere für Papier und Leichtverpackungen verschwinden. Weite Teile Berlins sind mittlerweile papiercontainerfrei. Dabei ist eine Bedingung der Verpackungsverordnung eine „haushaltsnahe Erfassung“ der Abfälle. Davon kann wohl nicht mehr gesprochen werden, wenn das Altpapier erst mal durch die halbe Stadt zum nächsten Recyclinghof gefahren werden muß – und bei Leuten ohne Auto deshalb wieder in der Mülltonne landet.

Weil das Duale System hier spart, zahlen die VerbraucherInnen wieder mal doppelt – einmal für die Grünen Punkte, pro Jahr uns Person etwa 50 DM, einmal für die Müllabfuhr. Wer sich über den Abbau der Papiercontaier beschwert, wird darauf verwiesen, daß es ja die Papiertonnen der BSR gibt – die aber kosten eine ganze Stange Geld. Obwohl die Entsorgung ja bereits mit dem Grünen Punkt bezahlt wurde.


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