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Neues aus dem Gen-Labor

Das Ende der Genmanipulation?

(ne) Vor etwa 15 Jahren traten die großen Chemie- und Agrarkonzerne an, um auf breiter Front aus der Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen Nutzen zu ziehen. Mit einer gehörigen Portion Rücksichtslosigkeit, mit den richtigen Kontakten und ein wenig Geld wurde ein völlig neuer Geschäftszweig, die „life-sciences“ geschaffen. Zu unterscheiden ist in diesem neuen Feld vor allem zwischen roter und grüner Gentechnik, der Manipulation von tierischem (Dolly) und pflanzlichem Erbgut (Soja, Mais, Tomaten).

Wesentliche Erfolge konnte die rote Gentechnik vor allem mit neuen Methoden zur Massenproduktion von Medikamenten verzeichnen. Experimente wie die viel kritisierte Gen-Therapie, bei der krankes menschliches Gewebe mit Hilfe von gentechnischen Methoden ersetzt werden soll, haben bis heute keine nennenswerten Erfolge gezeitigt.

Besonders dreist, aber auch besonders erfolgreich, waren die Versuche der Gentechnik-Industrie, im Agrar-Sektor Fuß zu fassen. Mit ihren Produkten stießen sie in einen quasi rechtsfreien Raum vor. Die Gefährlichkeit genmanipulierter Pflanzen läßt sich nicht ohne weiteres bestimmen, Regelungen zur Kennzeichnung von Produkten mit gen-verändertem Inhalt mußten noch geschaffen werden. Die Firma Monsanto, die inzwischen die Mehrheit der nordamerikanischen Bauern mit Saatgut und Spritzmittel beliefert, hatte die Gentechnik für sich entdeckt. Die Konzernstruktur wurde radikal verändert, Patente für gentechnisch veränderte Pflanzen wurden aufgekauft. Indem sie ihre Sojasaaten gegen das firmeneigene Unkrautvernichtungsmittel resistent machte und sich diese „Erfindung“ patentieren ließ, konnte Monsanto den Bauern höhere Erträge versprechen, den Absatz des eigenen Spritzmittels steigern und die Landwirte wegen des Patents vertraglich verpflichten, die eigene Ernte nicht zur Wiederaussaat an Dritte weiterzugeben. In den letzten Jahren kam dann als Verfeinerung der bisherigen Methode noch das sogenannte „Terminator-Saatgut“ hinzu: Ein spezielles Gen macht die Wiederaussaat der Ernte unmöglich. Das Getreide wird sozusagen sterilisiert. Der Bauer kann also nicht wie üblich einen Teil seiner Ernte zur Wiederaussaat verwenden, sondern muß jedes Jahr aufs neue sein Saatgut bei den Saatgut-Konzernen beschaffen.

Siegessicher nahm man Kurs auf den europäischen Markt, die härteren Bestimmungen sollten mit dem Argument der Investitionsfeindlichkeit und der Freiheit des Handels niedergekämpft werden. Die ersten Tomaten mit Anti-Matsch-Gen nahmen von den Verbrauchern nahezu unbehelligt einen Platz neben ihren Verwandten aus freier Wildbahn ein. Ein Unterschied läßt sich nicht schmecken, genausowenig wie sich zweifelsfrei eine negative Wirkung auf den menschlichen Organismus nachweisen läßt.

Doch das aggressive Vorgehen des neuen Industriekomplexes machte die Umwelt- und Verbraucherschützer hellhörig. Forderungen nach mehr Transparenz, nach Kennzeichnungspflicht für Waren mit manipulierten Inhaltsstoffen und nach verschärften Sicherheitsvorschriften bei der Freisetzung von genmanipulierten Pflanzen wurden laut. Bauern, deren Ernte versehentlich durch Pollen von genmanipulierten Pflanzen bestäubt wurde, klagten erstmals. In die Kritik gerieten vor allem aus Amerika importiertes Soja, das im Verdacht steht, Allergien auszulösen, und der sogenannte BT-Mais der Schweizer Firma Novartis, dessen herstellungstechnisch bedingtes Antibiotika-Resistenzgen laut Medizinern auf gefährliche Bakterienstämme übergehen könnte.

Der Widerstand in der Bevölkerung wuchs überraschend schnell, und bald weigerten sich Frankreich und Österreich, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais zuzulassen. In Umfragewerten von 1998 schlägt sich deutlich die Skepsis der Verbraucher gegenüber der Gentechnik in Lebensmitteln nieder. Schnell reagieren die ersten Supermarktketten und nehmen Gen-Produkte aus ihren Sortimenten.

Daß eine Freisetzung von genetisch manipulierten Pflanzen oder Bakterien bisher negative Folgen hatte, daß die Szenarien der Umweltschützer, die in düsteren Farben die mögliche Reduzierung der Artenvielfalt oder gar das Auftreten von Killerbakterien beschreiben, eintreten könnten, wird beides von den Unternehmen bestritten. Jedoch läßt sich, so die Umweltschützer, bei Beobachtungszeiträumen von wenigen Jahren kaum von gesicherten Erkenntnissen sprechen. Die Befürchtungen bleiben, auch angesichts der offensiven Werbekampagnen der Firmen, die auch nicht davor zurückschrecken, mit „Info-Mobilen“ an Schulen zu touren oder mit Zeitschriften im Teenie-Look für die Vorteile von Gen-Mais („schmeckt genauso wie der normale“) zu werben.

Ein weiterer schwerwiegender Kritikpunkt der Umweltschützer ist die Möglichkeit, genetische Entdeckungen zum Patent anzumelden. Zwar sieht eine europäische Richtlinie vor, daß menschliches Erbgut von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist. Unternehmen werden jedoch nicht daran gehindert, „entdeckte“ Gensequenzen uralter Heil- oder Kulturpflanzen patentieren zu lassen und somit der allgemeinen, unkommerziellen Nutzbarkeit zu entziehen. Dabei muß nicht bekannt sein, welche Funktion diese Gensequenzen wirklich haben. Zuständig für die Patentierung von Erbgut ist das Europäische Patentamt, eine Behörde, die zur Beurteilung der Zulässigkeit von Gen-Patenten kaum die geforderte Kompetenz hat. Ein Patent darf zwar laut europäischer Patentrichtlinie nicht „sittenwidrig“ sein und auf keinen Fall darf es für die Manipulation von Menschlichem Erbgut erteilt werden, doch die mangelnde Kompetenz in ethischen Fragen, und die Unzulänglichkeit der Kontrollmöglichkeiten zeigte sich erst kürzlich, als bekannt wurde, daß ein Verfahren zur Klonierung und Veränderung von Embryonalen Stammzellen „versehentlich“ vom Europäischen Patentamt als Patent zugelassen wurde. Die Patentierung läßt sich nicht ohne weiteres wieder Rückgängig machen und ist ein mahnendes Beispiel dafür, wie nah die europäische Gesetzgebung bereits einer Zulassung von Patenten auf menschliches Erbgut ist.

Wie haarsträubend die Idee einer patentierbarkeit von Lebewesen ist, wird an dem bisher prominentesten Beispiel für patentiertes Leben deutlich: Die „Krebsmaus“ ist ein vom europäischen Patentamt genehmigtes Patent auf die Eigenschaft aller Säugetiere und deren Nachkommen, potentiell an Krebs zu erkranken. Der genaue Nutzen scheint nicht klar, jedoch sieht man einerseits die Maßlosigkeit, die bestimmte Firmen an den Tag legen, und andererseits die völlige Unmöglichkeit von solchen Patenten. Die Logik des Patents erlaubt es dem Besitzer, nur aufgrund seiner „Entdeckung“ alle Anwendungen mit Gebühren zu belegen oder anderweitig kommerziell zu nutzen. Ein vergleichbares Beispiel wären vielleicht die Patentierung von Luft, Licht oder Wasser.

Mittlerweile scheinen sich auch auf Seiten der Politiker und der Behörden Zweifel am ungetrübten Glanz der neuen Technik breit zu machen. Bedenken und der Ruf, nach dem Vorsorgeprinzip zu handeln, setzen sich durch. Als wichtiges Datum kann hier der Beschluß des internationalen „Biosafety-Abkommens“ gelten. Die auf einer UN-Konferenz im Februar beschlossene Vereinbarung verpflichtet Staaten, die bisher auf eine Kennzeichnung ihrer genetisch veränderten Saaten verzichtet haben (vor allem die USA, Kanada und Australien), zu einer Kennzeichnung; außerdem ist es nach Inkrafttreten des Abkommens im Sommer möglich, Einfuhrbeschränkungen für genmanipulierte Saaten auszusprechen. Als großer Erfolg für die Verbraucherschützer gilt, daß die Beschränkungen nach dem Vorsorgeprinzip ausgesprochen werden dürfen, der Nachweis einer unmittelbaren Gefahr ist nicht nötig.

Auch dem Mais der Firma Novartis geht es an den Kragen: Nachdem seine Aussaat in den meisten Staaten der EU von vornherein nicht genehmigt wurde, ließ man ihn in Deutschland zum Versuchsanbau zu. Im Februar brach dann nach längerer Funkstille wieder Hektik um die umstrittene Cerealie aus. Die Mühlen des Bundessortenamtes (eine Behörde des Landwirtschaftsministeriums) waren dabei, das Getreide zum unbegrenzten Anbau freizugeben. Vermutlich wurde der Vorgang nur durch den Anruf empörter Umweltschützer im Gesundheits- und im Umweltministerium gestoppt, die in letzter Minute verhinderten, was zuvor von Novartis als „historischer Vorgang“ bezeichnet worden war – nämlich den erstmaligen regulären Anbau einer gentechnisch veränderten Maissorte in Deutschland. Novartis hat nach dieser Entscheidung jedenfalls nicht einmal mehr das Recht, den Mais auf Versuchsfeldern anzubauen.


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