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Neues Gesetz zur Ökostrom-Förderung

Mit großen Schritten ins Solarzeitalter

(sp) Der Bundestag hat Ende Februar einen Meilenstein für die Förderung umweltfreundlicher Energien gesetzt: Mit dem Gesetz für erneuerbare Energien (EEG) will die rot-grüne Koalition den Anteil von regenerativen Energien am deutschen Energiemix bis 2010 verdoppeln. Nach Einschätzung von Umweltgruppen und Solarmodul-Herstellern könnte die Rechnung aufgehen.

In den nächsten 20 Jahren können sich ProduzentInnen von Ökostrom auf größtenteils höhere Verkaufspreise als bisher freuen. Die Stromversorger werden weiterhin verpflichtet, diese Energie zu festgelegten Preisen aufzukaufen. Der Mehrpreis kann künftig allerdings bundesweit auf alle VerbraucherInnen umgelegt werden, um regionale Unterschiede auszugleichen. Denn für Schleswig-Holstein zum Beispiel rechnet der dortige Finanz- und Energieminister Claus Möller bereits für das Jahr 2003 mit einem Windkraftanteil von 25 Prozent. Da der ökologische und volkswirtschaftliche Nutzen aber allen zugute kommt, sollen künftig nicht nur die Nordlichter dafür zahlen.

Die WindmühlenbetreiberInnen im Norden gehören allerdings finanziell gesehen zu den VerliererInnen der Neuregelung – sie erhalten im Schnitt nur noch 13,5 Pfennig Einspeisevergütung pro Kilowattstunde, bisher waren es 16 Pfennig. Im Gegenzug erhalten dafür ProduzentInnen im Binnenland, wo der Wind seltener weht, jetzt bis zu 17,8 Pfennig. Solarstrom wird jetzt zu einem Preis von 99 Pfennig aufgekauft, das ist fast das Sechsfache des bisherigen Wertes von 17 Pfennig. Zwar liegen die entstehenden Kosten bei Photovoltaikstrom derzeit noch im Bereich von 1,50 DM, aber Umweltverbände erhoffen sich mit der jetzigen Neuregelung endlich den Durchbruch. Denn mit der neuen Förderung ergibt sich endlich eine Perspektive, Solaranlagen zur Stromerzeugung in absehbarer Zeit ohne weitere Zuschüsse rentabel betreiben zu können, was für verstärkte Investitionen sorgen dürfte. Und je höher die Produktion solcher Anlagen, desto geringer werden die Preise. Das hat sich bereits bei der Windkraft gezeigt: Windkraftanlagen an der Küste können mittlerweile auch mit den neuen, gesenkten Einspeisevergütungen wirtschaftlich betrieben werden. Das 1991 eingeführte Stromeinspeisegesetz hatte zu einem Wind-Boom geführt.

Gesenkt werden auch die Vergütungen für – ökologisch nicht unumstrittenen – Strom aus Wasserkraft, für den künftig 13 bis 15 Pfennig bezahlt werden. Neu aufgenommen in die Förderung wird Strom aus Erdwärme und aus Biomasse. Der Biomasse werden große Entwicklungspotentiale eingeräumt, weil sie relativ billig und unproblematisch ist und mit Biomasse-Kraftwerken in Kraft-Wärme-Kopplung (die Abwärme der Stromproduktion wird zur Heizung genutzt) gleich ein doppelten ökologischer Effekt erzielt werden kann.

KritikerInnen rechnen mit einem künftig um 0,1 bis 0,2 Pfennig pro Kilowattstunde höheren Strompreis; im Internet wird dagegen vorgerechnet, daß die Kosten nach derzeitiger Stromproduktion gerade mal um 0,005 Pfennig steigen – und angestrebt ist eine Verdopplung des Ökostrom-Anteils.

Informationen zum Thema Strom – gelb und gefährlich oder grün und gut – gibt’s im Internet unter http://strom.juckreiz-berlin.de oder per Faxabruf unter 030/44 65 21 37.


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