Juckreiz Die Jugendumweltzeitung aus Berlin
(sp) In Berlin gibt es mittlerweile schon fast eine Tradition rechtskonservativer Kreise (zumeist geschaart um den jeweiligen Innensenator), das Demonstrationsrecht einzuschränken. Der jetzige Amtsinhaber Werthebach aber hat zum Sturmangriff auf die Demokratie geblasen. Pünktlich zum Start der neuen Legislaturperiode hat er klargemacht, in welche Richtung er will: Minderheiten sollen nicht durch Demonstrationen den gepflegten Kaufrausch und den Autoverkehr behindern dürfen. Berliner Jugendverbände wollen dagegenhalten.
Den Senator stören insbesondere Veranstaltungen im politischen Zentrum. Besonders diese möchte er gerne an andere Orte und auf andere Termine verlegen dürfen damit die linken Zecken dann nur noch abends durch Marzahn demonstrieren dürfen.
Erster Ansatzpunkt war der Wunsch nach einer Änderung des Versammlungsgesetzes. Mit einer Bundesratsinitiative sollte das Demonstrationsrecht eingeschränkt werden. Doch das hatte keine Chance: Sowohl politisch, als auch juristisch nicht durchsetzbar.
Zweiter Versuch: Wenn ich die Gesetze nicht ändern kann, muß ich eben die Auslegung der Gesetze durch die RichterInnen ändern. Daher wollte Werthebach mit den zuständigen RichterInnen Gespräche führen (so sein Sprecher Stefan Paris). Die durchschauten das Spiel sofort und lehnten dankend ab. Zumindest ein bißchen ihrer grundgesetzlich garantierten Freiheit wollten sie noch behalten.
Dritter Angriff: Dann müssen eben Neonazis herhalten. Weil 500 von denen Ende Januar durchs Brandenburger Tor ziehen durfen, soll der Bundestag die gerade erst im vergangenen Jahr getroffene Regelung für einen befriedeten Bezirk um das Parlamentsgebäude durch eine großzügig bemessene, rigide Bannmeile ersetzen. Mit einem kleinen bißchen politischen Willen wäre das Verbot des Nazi-Aufmarschs durchs Tor aber von den Gerichten akzeptiert worden: Die Urteilsbegründung liest sich wie eine Ohrfeige für den Senator. Kurzfassung: Ein Demo-Verbot muß begründet werden. Von vielen Seiten wurde die Vermutung geäußert, die Bilder mit durchs Wahrzeichen marschierenden Glatzköpfen seien von Werthebach provoziert worden, um Munition für den Kampf gegen die Versammlungsfreiheit zu erhalten. Im Bundestag scheint aber kein Interesse an einer erweiterten Bannmeile zu bestehen.
Vierte Idee: Die Erlaubnis für eine Demo soll davon abhängen, wie gewichtig das Anliegen sei. Werthebach: Wenn es um mehr Menschenrechte für Timor geht, muss nicht das gesamte Brandenburger Tor abgesperrt werden. Diese Idee scheint wiederum juristisch nicht haltbar: Bei der Bewertung des Demonstrationsanliegens gibt es keinen rechtlichen Spielraum. Es wäre jenseits des verfassungsrechtlich Zulässigen und Denkbaren, dass der Staat definiert, was ein wichtiges und was ein unwichtiges Anliegen ist, bringt es der Verfassungsrechtler Ulli F. H. Rühl auf den Punkt.
Die Versuche des Senators, mißliebige Demos zu verbieten, werden sicherlich nicht so schnell abreißen. Berliner Jugendverbände blasen nun zu einer Gegenkampagne. Die geforderte Einschränkung der Versammlungsfreiheit aufgrund verkehrstechnischer Belange und stadthygienischer Belange wollen sie nicht hinnehmen und ihren Protest an die Öffentlichkeit tragen.
Einen interessanten Aspekt steuert noch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse bei: Es ist nicht glaubwürdig, über Demonstrationen zu reden, wenn gleichzeitig das Brandenburger Tor für kommerzielle Zwecke laufend gesperrt wird. Recht hat er.
Kontakt: Jan Kellermann, 0177/268 81 44
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