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Bundesverfassungsgericht entscheidet

Wehrpflicht scheint auch in Deutschland am Ende

(sp) Männliche junge Deutsche können aller Wahrscheinlichkeit demnächst aufatmen: Noch vor dem 10. April will das Bundesverfas-sungsgericht seine Entscheidung bekanntgeben, ob die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz in Konflikt steht. Dem höchsten Gericht liegen mehrere Verfassungsbeschwerden sowie Vorlagebeschlüsse des Landgerichts Potsdam und des Amtsgerichts Düsseldorf vor, die die Wehr-pflicht für verfassungswidrig halten. Angesichts der Tatsache, daß der Bundeswehr viel mehr junge Männer für den Kriegsdienst zur Verfügung stehen als benötigt werden, sieht es so aus, daß die „Wehr-gerechtigkeit“ dem Zwangsdienst den Garaus machen wird.

Bereits heute können nach Berechnungen, die die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär auf der Basis offizieller Zahlen vorgenommen hat, 600.000 Wehrpflichtige nicht einberufen werden. Die Bundeswehr braucht in Anbetracht der entspannten Sicherheitslage nicht mehr so viel Menschenmaterial. Schlecht ausgebildete Wehrpflichtige sind für moderne Angriffskriege schlicht untauglich. Selbst der Zivildienst kann nicht mehr helfen. Trotz immer neuer Rekorde bei den Zahlen der Kriegsdienstverweigerer – 2001 rund 175.000 – würde sich nach Angaben der Kampagne der Personal-Überhang der Bundeswehr bis 2010 auf 1,6 Millionen Männer erhöhen. Damit würde nur noch ein Drittel der verfügbaren Wehrpflichtigen einberufen – dagegen aber fast jeder Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst.

Womit wir an dem Punkt wären, der der Wehrpflicht wohl den Gnadenschuß versetzen dürfte: „Es ist nicht zulässig, einzelne Wehrpflichtige oder Gruppen von Wehrpflichtigen über die gesetzlich vorgezeichneten Wehr dienstausnahmen hinaus – womöglich sogar je nach dem aktuellen Personalbedarf in von Jahr zu Jahr wechselndem Umfang – von der Wehrdienstleistung grundsätzlich auszunehmen“, urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits 1978. Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 Grundgesetz fordert: alle oder keiner. Und nach der Öffnung der Armee für Frauen wohl auch: alle oder keine. Das ist der nächste Kritikpunkt der Gerichte – eine geschlechtsspezifische Benachteiligung, diesmal ausnahmsweise von Männern. Eine solche ist aber im EG-Vertrag verboten, weswegen auch beim Europäischen Gerichtshof Verfahren gegen die Wehrpflicht anhängig sind. Bei diesen Argumenten wird es wohl auf den monierten Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip gar nicht ankommen: Da Deutschland nur von Freunden „umzingelt“ sei, sei ein so schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit wie die Wehrpflicht gar nicht erforderlich. Will das Bundesverfassungsgericht seine Glaubwürdigkeit als Hüter der Verfassung nicht vollständig verlieren, wird es einen Kriterienkatalog aufstellen müssen, unter welchen Bedingungen die Wehrpflicht verfassungsge mäß ist. Eine dieser Bedingungen wird „Wehrgerechtigkeit“ heißen. Da eine Wehrpflicht-Armee extrem teuer und für die neuen deutschen Großmachtambitionen ungeeignet ist, dürfte auch Deutschland demnächst seinen Verbündeten nachfolgen und eine Freiwilligen-Armee einführen. Krankenhäuser und Altenheime sollten sich schon mal darauf einstellen, daß sie die Arbeitsplätze wieder neu einrichten müssen, die in den letzten Jahren (illegal) durch Zivis vernichtet worden sind. Denn der Zivi ist nur ein Ersatzdienst für den Kriegsdienst.

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