Juckreiz Die Jugendumweltzeitung aus Berlin
(az) Manche besteigen das Flugzeug gefaßt, manche sind willenlos – gelegentlich stehen sie unter dem Einfluß ihnen verabreichter Beruhigungsmittel – manche weinen, manche wehren sich, schreien, versuchen sich auf den Boden zu werfen, zerren an ihren Fes-seln. Sie alle haben erfolglos Asylanträge gestellt und werden nun gezwungen, Deutschland zu verlassen.
Leider kommt es immer noch vor, daß „Schüblinge“ – so der Polizeijargon – von Bundes-grenzschutzbeamten mißhan-delt werden. Anfang 1999 erTodesfälle bei Ab schiebungen große Aufmerksamkeit, so z.B. der Tod des Sudanesen Aamir Ageeb im Mai 1999 an Bord einer Lufthansa-Maschine. Er wurde getötet, als BGS-Beamte ihm den Kopf beim Start nach unten drückten, vermutlich um zu verhindern, daß er andere Fluggäste auf sich aufmerksam machen konnte. Seitdem schreibt eine Dienstanweisung des Innenministeriums vor, „im Zweifel eine Rück-führungsmaßnahme eher abzubrechen“, als „Gefahr für Leib und Leben“ der Ausländerin oder des Ausländers in Kauf zu nehmen. Wie wurde wohl vorher verfahren? Seitdem komme „exzessive Gewaltanwendung“ in Linienmaschinen nicht mehr vor, attestiert selbst Bernd Mesovic von der Organisation Pro Asyl den Behörden. Im Rahmen der auf die Todesfälle folgenden Öffentlichkeitswoge haben auch einige Fluggesellschaften und Gewerkschaften ihre Einstellung zu Abschiebungen geändert. So hat die Gewerkschaft der belgischen Fluglinie Sabena ihre Mitglieder aufgerufen, nicht mehr an Abschiebungen teilzunehmen. Die Swissair verweigert gar gänzlich die Beförderung widersetzlicher AusländerInnen. Die deutsche Fluglinie Lufthansa führt allerdings immer noch Abschiebungen durch. Daher versuchen die Organisatoren der „Deportation-Class-Kampagne“ Lufthansa öffentlich für die durch-geführten Abschiebungen zur Verantwortung zu ziehen.
Im Juni 2001 wurde im Rahmen dieser Kampagne in einer spektakulären Aktion versucht, den Server der Lufthansa durch massenhafte Anfragen per Internet zu blockieren. Die „Schüblinge“ werden normalerweise von anderen Flugreisenden getrennt gehalten, nicht nur um zahlenden Reisenden den Anblick von Zwangsreisenden zu ersparen, sondern auch um zu verhindern, daß Kontakte entstehen. Wenn Widerstand erwartet wird, werden die „Deportees“ – lufthansainterne Bezeichnung – durch BGS-Beamte „begleitet“. Es ist also theoretisch bei jedem Flug in den Urlaub möglich, „Deportees“ zu begegnen. Mensch sollte sich hier über den eigenen Standpunkt im Klaren sein: Lehne ich Abschiebungen generell ab, oder schreite ich nur bei Gewaltanwendung gegen „Deportees“ ein?
Die Organisation Pro Asyl hat einen Leitfaden herausgegeben, in dem sie über die Möglichkeiten informiert, einzuschreiten und zu helfen. Die Fluggäste sollten aufmerksam beobachten, ob sich Abzuschiebende an Bord befinden, vor allem auf den hinteren Sitzen oder beispielsweise auch hinter einem Vorhang. Fluggäste werden aufgefordert, mit mutmaßlichen Abzuschiebenden Kontakt aufzunehmen und z.B. zu fragen, ob mensch jemanden informieren könne – womöglich noch vor Start des Flugzeugs mit Handy.
Trifft mensch die „Zwangspassagiere“ während des Fluges, so kann mensch danach fragen, ob jemand im Zielland nach der Landung informiert werden solle. Das verringert die Gefahr des „Verschwindenlassens“ durch Sicherheitskräfte des Ziellands.
Bei Gewaltanwendung von Seiten des Bundesgrenzschutz empfiehlt Pro Asyl, sofort die Beteiligten anzusprechen und Kontakt zu anderen Reisenden aufzunehmen, um einen Solidarisierungseffekt herzustellen. Nach dem auch in Deutschland rechtskräftigen Tokioter Abkommen, das die Verantwortlichkeit für Maßnahmen an Bord regelt, hat der Flugkapitän die Hoheit an Bord. Daher solle mensch nötigenfalls den Kapitän einschalten. Und immer wichtig: Namen und Anschriften der involvierten Beamten – notfalls über den Flugkapitän – als auch von Zeu gInnen besorgen. Vor dem Start bleibt immer noch folgende Möglichkeit: Einfach stehenbleiben. Solange nicht alle Fluggäste angeschnallt sind, kann nicht gestartet werden.
Wichtig zu wissen ist auch, daß seit Juni 1999 durch einen Erlass des Bundesinnenministeriums die Verwendung von Integralhelmen, mundverschlie ßenden Hilfsmitteln, Klebebändern jeglicher Art im Gesicht oder am Hals und atmungsverhindernden Abpolsterungen untersagt ist. Außerdem solle der Oberkörper der Rückzuführenden in einer aufrechten Sitzposition verbleiben und keines falls durch Niederdrücken fixiert werden.
Erster vielleicht fragwürdiger Erfolg: Da sich Abzuschiebende auf Linienflügen immer wieder erfolgreich gewehrt haben und zum Teil von PassagierInnen unterstützt wurden, chartern die westeuropäischen Staaten nun verstärkt selbst Flug-zeuge. Einerseits fehlt dadurch nun die Kontrolle der BGS-Beamten durch unbeteiligte Mitreisende, andererseits sind Charterflüge natürlich für den Staat wesentlich teurer.
www.proasyl.de/texte/flugbl/flughafen.htm
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