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Chronik

Geschichte eines Pfandes

(sb) Am 12. Oktober 1991 verabschiedete die damalige Regierung aus CDU und FDP die Verpackungsverordnung. Die Regelung legt einen Schwellenwert, die Mehrwegquote, fest. Die Regierung wollte auf ein Pflichtpfand so lange verzichten, wie der Anteil der verkauften Mehrwegverpackungen nicht unter 72 Prozent sank. Andernfalls sollte ein Pfand auf Einwegverpackungen bei Getränken eingeführt werden. Dieses Pfand gibt es trotz der Proteste des Handels seit dem 1.1.2003.

Im Februar 2001 einigen sich Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und Wirtschaftsminister Werner Müller über eine neue Pfandverordnung. Nach dieser Regelung soll ab dem 1. Januar 2002 auf „ökologisch nachteilige“ Verpackungen ein Pfand von 25 Cent erhoben werden, ab einem Volumen von 1,5 Liter steigt es auf 50 Cent. Im Mai 2001 beschließt das Bundeskabinett diese Vereinbarung.

17.07.2001: Der Bundesrat lehnt die von Umweltminister Trittin vorgelegte Pfandverordnung ab. Daher bleibt die Verordnung von 1991, die noch von Trittins Vorgänger Klaus Töpfer (CDU) verabschiedet wurde, bestehen. Sie sieht vor, dass ab Mitte des Jahres 2002 ein Pfand von 25 Cent auf bestimmte Einwegverpackungen anfällt. Dabei handelt es sich allerdings nur um Getränke, bei denen die Mehrwegquote seit mehreren Jahren unterschritten wird.

22.02.2002: Das Oberverwaltungsgericht Berlin weist in letzter Instanz die Klagen von 16 Getränkeunternehmen zurück. Die Industrie wollte damit die Einführung des Pflichtpfands verzögern.

Am 20. März 2002 beschließt das Bundeskabinett die Pfandverordnung. Danach soll ab dem 1. Januar 2003 ein Pflichtpfand auf Dosen, Flaschen und Getränkekartons erhoben werden. Dieses Pfand beträgt 25 Cent für Behälter bis 1,5 Liter, was darüber hinausgeht, bekommt 50 Cent. Das Pfand bezieht sich allerdings nur auf Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Fruchtsäfte und Wein sind von der Regelung ausgenommen. Die Öffentlichkeit reagiert recht unterschiedlich auf den Beschluß. Der Getränkegroßhandel sowie Umweltverbände begrüßen die Entscheidung. Sie vertreten die Ansicht, dass nur so das Mehrwegsystem in Deutschland aufrecht erhalten werden kann. Handelsketten dagegen kündigen schon jetzt Klagen an. Sie befürchten zum einen, dass die Umsätze im Bereich Einwegflaschen um 15 Prozent zurückgehen, weil die Kunden nun im Großhandel kaufen. Außerdem haben sie Angst vor den Kosten für Rückgabeautomaten.

Vier Monate später, am 23. Juli, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht zu dem Thema. Rund 40 große Brauereien, Handelsunternehmen und Dosenhersteller hatten die Bundesregierung verklagt. Nun urteilt das Gericht, dass es sich bei der Verordnung nicht um einen „fiktiven Verwaltungsakt“ handelt, das heißt, das es durchaus Gründe für den Beschluß des Bundeskabinetts gibt. Inzwischen sind auch die Verbraucher auf die Diskussion aufmerksam geworden. Die Verbraucher Initiative informiert zur Ökobilanz von Einweg- und Mehrwegverpackungen. Sie wollen den Käufern die ökologischen Vorteile des Mehrwegsystems deutlich machen.

03.07.2002: In Berlin liegt eine neue Sammelklage gegen die Verordnung vor. Laut dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) vertreten die Kläger mehr als 80 Prozent des deutschen Getränkemarktes.

Einen Monat später steigt der Karstadt-Quelle-Konzern aus der Sammelklage aus. Derweil beschließt sie Union, dass sie im Falle eines Wahlsieges die Pfandverordnung kippen will. Die Vertreter der mittelständischen Getränkeindustrie wehren sich mit ganzseitigen Anzeigen, in denen sie dem Kanzlerkandidaten Stoiber Wortbruch vorwerfen.

10.09.2002: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt, dass das Pfand auf Einwegverpackungen nicht rechtmäßig ist. Gegen das nordrhein-westfälische Umweltministerium hatten 35 Handelsketten, Getränkehersteller und Verpackungsunternehmen geklagt. In seinem Urteil beruft sich das Gericht auf das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Dieses Gesetz besagt, dass ein Pfand nur angehoben werden darf, damit die Kunden ihre Verpackungen auch zurückgeben. Die Verordnung des Bundeskabinetts verfolge aber einen anderen Zweck: Sie wolle den Anteil der verkauften Mehrwegflaschen wieder erhöhen. Der war nämlich unter den Wert von 72 Prozent gesunken. Doch das geschah schon vor fünf Jahren, mittlerweile bewegen wir uns nur noch bei 60 Prozent. Die großen Einzelhandelsketten sehen das Urteil als Erfolg. Sie sind der Ansicht, dass die Verordnung in ganz Deutschland, nicht aber in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten könne. Das Bundesland legt Revision gegen das Urteil ein.

Mit dem Wahlsieg von SPD und Grünen bei der Bundestagswahl am 22. September bleibt es beim Pflichtpfand ab dem ersten Januar.

Am 24. September weist das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Klage von Mineralwasserabfüllern aus Belgien, Frankreich, Italien und Luxemburg zurück. Auch sie hatten gegen das Pflichtpfand geklagt. Allerdings ist das Verwaltungsgericht in Hessen gar nicht zuständig für ausländische Unternehmen. Vor dem gleichen Gericht hatten davor 38 deutsche Unternehmen nach einer mündlichen Verhandlung ihre Klagen zurückgenommen.

Am 2. Oktober weist das Berliner Verwaltungsgericht erneut eine Klage gegen die Verordnung ab. Rund 1.700 Händler hatten Eilanträge gestellt und die sofortige Aussetzung der Pfandpflicht gefordert. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Erfolg der Kläger im Hauptverfahren unwahrscheinlich sei.

Am 30. Oktober ziehen Unternehmen des Handels, Verpackungshersteller und Getränkeabfüller, die vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen der bevorstehenden Einführung des Dosenpfandes gegen das Land Brandenburg geklagt hatten, ihre Klage zurück. Vorher hatte das Gericht bereits Hinweise darauf gegeben, dass es die Klage für unzulässig hält.

Mehrere Umweltverbände kündigen Mitte November Klagen bei Verstößen gegen die Pfandverordnung an. Eine endgültige Entscheidung wird nun Mitte 2003 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig erwartet.

Am 28.11. kassiert das Oberverwaltungsgericht Münster die erstinstanzliche Entscheidung vom 10. September, die Kläger aus Nordrhein-Westfalen von der Pfandpflicht befreit hatte. Das OVG beschied, es werde keinen nordrhein-westfälischen Sonderweg beim Dosenpfand geben.

Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin erleiden die Pfandgegner eine weitere Niederlage: Am 12. Dezember weisen die Richter einen Eilantrag mehrerer Handelsunternehmen ab. Für diese wird es mittlerweile ernst, da die meisten Läden kein Pfandsystem, ganz zu schweigen von einem bundesweiten Konzept für eine einheitliche Rückgabe entwickelt haben.

Am 20. und am 27. Dezember scheitert auch die letzte Hoffnung der Einweg-Freunde: Kurz vor Weihnachten weist das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Verpackungsverordnung, nach Weihnachten weigert sich das Gericht, in weiteren Fällen eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Die Verfassungsbeschwerden haben damit kaum noch eine Chance auf Erfolg, ebenso wie eine Klage, die noch beim Bundesverwaltungsgericht liegt und über deren Annahme am 16. Januar entschieden werden soll.

Damit gibt es also ab 2003 auch auf die Coladose 25 Cent Pfand. Zurückgeben kann der Käufer sie vorerst vermutlich nur da, wo er das Blech auch erworben hat. Dadurch wird der Dosenkauf besonders unattraktiv. Viele Händler haben angesichts der Pfandpflicht kurz vor dem Jahreswechsel gar alle Büchsen aus dem Sortiment genommen.

Damit ist eingetreten, was Pfand-Befürworter immer vorausgesagt haben: Der Müll wird weniger. Für die Umwelt ein guter Start ins Jahr 2003.


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